Cover von: Zur Außenprivatrechtspolitik der Europäischen Union
Christian Kohler

Zur Außenprivatrechtspolitik der Europäischen Union

Rubrik: Online First
Jahrgang 0 (0) / Heft 0, S. 1-32 (32)
Publiziert 20.08.2025
DOI 10.1628/rabelsZ-2025-0041
  • Artikel PDF
  • Open Access
  • 10.1628/rabelsZ-2025-0041
Beschreibung
Die Privatrechtspolitik der Europäischen Union richtet sich in erster Linie auf die Gestaltung des Binnenmarkts, erfasst aber im Bereich des regulatorischen Privatrechts und des Kollisionsrechts Beziehungen zu Nicht-EU-Staaten in vielfältiger Weise. Die dahinter stehende »Außenprivatrechtspolitik« der EU wird auf zwei Wegen verfolgt. Zum einen werden in die Rechtsakte einseitige Anwendungsnormen aufgenommen, die Personen oder Vorgänge in Drittstaaten in den Anwendungsbereich der Maßnahme einbeziehen und die jeweiligen regulatorischen Ziele unterstützen sollen. Zum anderen werden durch oder für die EU Übereinkünfte mit Drittstaaten über privatrechtliche Materien geschlossen. Hier erschweren institutionelle Schwächen sowie der notorische Kompetenzmangel der Union die Herausbildung einer kohärenten Außenprivatrechtspolitik. Im internationalen Privat- und Verfahrensrecht macht der Abschluss multilateraler Übereinkommen die einseitige Erstreckung der unionsrechtlichen Regeln auf drittstaatsverknüpfte Situationen nicht entbehrlich. Ein politischer Wille, die Kompetenzen der Union auf dem Gebiet des Privatrechts zu erweitern und damit die Bedingungen zu ändern, unter denen sich die Außenprivatrechtspolitik der EU gegenwärtig bildet, ist nicht erkennbar.