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Alena McCorkle

Allgemeinkundigkeit

§ 291 ZPO als Rechtsgrundlage richterlicher Internetrecherchen?
[Common Knowledge.]
2018. XV, 235 Seiten.
  • Leinen
  • lieferbar
  • 978-3-16-156219-8
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Beschreibung
§ 291 ZPO bestimmt: »Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.« Diese Vorschrift wird zunehmend als Grundlage richterlicher Internetrecherchen ohne Mitwirkung der Parteien genutzt. Alena McCorkle wendet sich gegen diese Praxis.

Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht (VVerfR)