Rechtswissenschaft

Andreas Piekenbrock

Befristung, Verjährung, Verschweigung und Verwirkung

Eine rechtsvergleichende Grundlagenstudie zu Rechtsänderungen durch Zeitablauf

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019; 2006. XLVI, 567 Seiten.

Jus Privatum 102

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ISBN 978-3-16-158028-4
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Andreas Piekenbrock untersucht wie und warum der Zeitablauf Einfluß auf die Rechte des einzelnen hat. Die Veränderung der Rechte durch Verjährung, Befristung, Ersitzung und Verwirkung haben immense praktische Bedeutung. Der Autor erläutert, warum das, was heute noch das Recht eines einzelnen ist, morgen nicht mehr sein Recht sein muß.
Es gehört zu den weltweit anerkannten Prinzipien des Zivilrechts, daß die Rechte des einzelnen durch Zeitablauf verändert werden können. In Deutschland geschieht dies im wesentlichen durch die Verjährung von Ansprüchen, die Befristung von Rechten, die Ersitzung und das richterrechtliche Institut der Verwirkung. Gemessen an der immensen praktischen Bedeutung dieser Rechtsinstitute sind sie bisher außerordentlich selten Gegenstand grundlegender monographischer Behandlungen. Diese Lücke will Andreas Piekenbrock schließen. Er zeigt, welche vielfältigen dogmengeschichtlichen Wurzeln dem heutigen Recht im In- und Ausland zugrunde liegen. Der Autor stellt den Ist-Zustand dar, der neben der internationalen auch die Binnenrechtsvergleichung (Strafrecht, Verwaltungsrecht) berücksichtigt, und entwickelt durch konsequente Analyse der widerstreitenden Interessen des lege lata ein Modell, um den Einfluß der Zeit auf private Rechtspositionen wertungswiderspruchsfrei zu systematisieren. Daraus werden wertvolle Erkenntnisse hinsichtlich der Anwendung des gegenwärtigen Verjährungsrechts gewonnen.
Personen

Andreas Piekenbrock ist Professor für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht an der Universität Heidelberg (Institut für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht).

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung G — 2008, 1036–1037 (Gerhard Köbler)
In: IPRax — 2008, Heft 3
In: Nederlands Burgerlijk Recht — 2008, 137–138, 444–445 (E.H. Hondius)