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Florian Schmitt
Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden
2017. 282 Seiten.
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Inwieweit trifft die Berater eines Unternehmens - besonders Steuerberater - eine privatrechtliche Verantwortlichkeit für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten? Potentielle Schadensersatzansprüche könnten dem insolventen Mandanten selbst, aber auch Dritten (Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Mandanten) zugutekommen.