Florian Schmitt

Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden

2017. 282 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-155235-9
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Beschreibung
Inwieweit trifft die Berater eines Unternehmens - besonders Steuerberater - eine privatrechtliche Verantwortlichkeit für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten? Potentielle Schadensersatzansprüche könnten dem insolventen Mandanten selbst, aber auch Dritten (Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Mandanten) zugutekommen.

Studien zum Privatrecht (StudPriv)