Rechtswissenschaft

Florian Schmitt

Beraterhaftung für Insolvenzverschleppungsschäden

2017. XV, 267 Seiten.

Studien zum Privatrecht 62

104,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-155076-8
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Inwieweit trifft die Berater eines Unternehmens – besonders Steuerberater – eine privatrechtliche Verantwortlichkeit für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten? Potentielle Schadensersatzansprüche könnten dem insolventen Mandanten selbst, aber auch Dritten (Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Mandanten) zugutekommen.
Kommt es zur Insolvenzverschleppung, wird zunächst meist die Haftung des Managements diskutiert. Jüngst weitet sich der Diskurs indes auch auf die Frage nach der (Mit-)Verantwortung der Berater des in Insolvenz gefallenen Unternehmens aus. Etwa gegen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer gerichtete – mittelbar durch deren Haftpflichtversicherung abgesicherte – Schadensersatzansprüche werden als Instrument zur Auffüllung der oftmals unzureichenden Insolvenzmasse erkannt. Vor diesem Hintergrund geht Florian Schmitt der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Berater (insbesondere der Steuerberater) für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten nach. Er untersucht nicht nur die Beziehung des Beraters zum Mandanten selbst, sondern auch zu Dritten, wie etwa Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Unternehmens, die ebenfalls häufig ein Interesse an der Inanspruchnahme des Beraters haben.
Personen

Florian Schmitt Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier; 2013 Erste juristische Prüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier; 2016 Promotion; Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Koblenz.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Banca, borsa et titoli di credito — 2019, 288–289 (PS)
In: Anwaltsblatt — 2018, 98–99 (Matthias Kilian)