Jörg Benedict
Culpa in Contrahendo
Transformationen des Zivilrechts. Band I: Historisch-kritischer Teil: Entdeckungen - oder zur Geschichte der Vertrauenshaftung
2018. 834 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-152095-2 inkl. gesetzl. MwSt.
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Im Römischen Recht und für Savigny war die culpa keine causa obligationis. Rudolf v. Jhering hat vor 150 Jahren mit diesem Dogma gebrochen. Aus seiner »Entdeckung« der culpa in contrahendo ist schließlich allein die bona fides, das Vertrauen, zu einem allgemeinen Haftungsgrund im Rechtsverkehr geworden. Ab wann freilich Vertrauen schutzwürdig ist, weiß bis heute niemand. Die Frage, warum gleichwohl am Rechtsinstitut der culpa in contrahendo festgehalten wird, ist Gegenstand der vorliegenden Studie.