Holger Jacobs
Das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen vom 2. Juli 2019
Eine systematische und rechtsvergleichende Untersuchung
2021. 463 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-160888-9 inkl. gesetzl. MwSt.
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Ob ein zivilrechtliches Urteil im Ausland anerkannt wird, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab. Am 2. Juli 2019 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein Übereinkommen verabschiedet, welches einen internationalen Mindeststandard für die grenzüberschreitende Urteilsanerkennung schaffen soll. Holger Jacobs unterzieht das Übereinkommen einer systematischen und rechtsvergleichenden Untersuchung.