Rechtswissenschaft

Andreas Voßkuhle

Das Kompensationsprinzip

Grundlagen einer prospektiven Ausgleichsordnung für die Folgen privater Freiheitsbetätigung – Zur Flexibilisierung des Verwaltungsrechts am Beispiel des Umwelt- und Planungsrechts

1999. XXIII, 536 Seiten.

Jus Publicum 41

139,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-147177-3
lieferbar
Auch verfügbar als:
Andreas Voßkuhle entwickelt am Beispiel des Umweltrechts das Kompensationsprinzip als Leitgedanken einer flexiblen Verwaltungsrechtsordnung, um die aktiven Gestaltungsinteressen der Bürger und der Wirtschaft mit den kollidierenden Schutzinteressen Einzelner und der Allgemeinheit zu versöhnen.
Seit einiger Zeit sieht sich das Verwaltungsrecht verstärkt mit tiefgreifenden Reformbestrebungen konfrontiert. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Umweltrecht. Dort müssen die aktiven Gestaltungsinteressen der Bürger und der Wirtschaft immer wieder aufs Neue mit den kollidierenden Verschonungs- und Schutzinteressen Einzelner und der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden. Eine Möglichkeit, diese Kollisionslage zu bewältigen, besteht darin, von einem an sich gerechtfertigten Verbot bestimmter Freiheitsbetätigungen dann abzusehen, wenn die durch die Freiheitsbetätigung verursachten nachteiligen Auswirkungen auf Rechtsgüter Dritter oder das Gemeinwohl angemessen kompensiert werden. Unterschiedliche Ansätze für ein solches konkretes Ausgleichsdenken finden sich bereits im Naturschutz-, Wasser-, Immissionsschutz-, Abfall- und Planungsrecht. Sie dienen Andreas Voßkuhle als Grundlage bei dem Versuch, das paradigmatische Konfliktlösungspotential des Kompensationsgedankens für eine flexible Verwaltungsrechtsordnung in seiner ganzen Vielfalt zu erschließen, theoretisch zu fundieren und in eine allgemeine Kompensationsdogmatik zu überführen. Sein Interesse gilt dabei nicht nur der systematischen Aufarbeitung des einfachgesetzlichen Regelungsbestands, sondern auch den europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben für die Einführung neuer Kompensationslösungen sowie den strukturellen Problemen bei ihrer Umsetzung in der Praxis.
Personen

Andreas Voßkuhle Geboren 1963; 1992 Promotion; 1998 Habilitation; Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Direktor des dortigen Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie (Abt. I); von 2008 bis 2020 Richter, Vizepräsident (2008–2010) und Präsident (2010–2020) des Bundesverfassungsgerichts.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Deutsches Verwaltungsblatt — Nr.8 (2001), S. 620ff. (Prof.Horst Sendler)
In: Europäische Zeitschr.d.öff.Rechts — Jg.12 (2000) H.3, S. 1182 (U. Wancke)
In: Die Öffentliche Verwaltung — 2001, H.8, S. 348f. (Prof.Horst Sendler)
In: Wissenschaftlicher Literaturanzeiger — Jg. 39, (2000), Nr. 1, S. 51–52 (Prof.Dr. Th. Groß)