Robert Uerpmann

Das öffentliche Interesse

Seine Bedeutung als Tatbestandsmerkmal und als dogmatischer Begriff
1999. 369 Seiten. Unveränderte E-Book-Ausgabe 2019.
DOI 10.1628/978-3-16-158096-3
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Beschreibung
Robert Uerpmann entwickelt eine Theorie des öffentlichen Interesses, die vom Rechtsanwender verlangt, im Rahmen seiner Kompetenz alle relevanten Interessen ordnungsgemäß abzuwägen.

Jus Publicum (JusPubl)