Rechtswissenschaft

Andrea Kießling

Das Recht der öffentlichen Gesundheit

Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung als Aufgaben des Staates

2023. Ca. 490 Seiten.
erscheint im Mai

Jus Publicum 318

ca. 110,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-161688-4
in Vorbereitung
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Die Corona-Pandemie hat die Frage nach dem staatlichen Auftrag zur Prävention von Krankheiten und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung stark in den Vordergrund gerückt, die auch in anderen Fällen wie ungesunder Ernährung und dem Tabakkonsum diskutiert werden kann. Andrea Kießling lotet die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür aus.
Die Corona-Pandemie hat die Frage nach dem staatlichen Auftrag zur Prävention von Krankheiten und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung stark in den Vordergrund gerückt. Ob der Staat »zu viel« oder »zu wenig« unternimmt, kann aber auch in anderen Fällen diskutiert werden, beispielsweise bei der Regulierung der Ernährung und anderen »Lebensstilrisiken« wie dem Tabakkonsum. Da das individuelle Verhalten aber nicht immer eigenverantwortlich gewählt, sondern auch von den umgebenden Strukturen geprägt wird, kann man die Frage nach der Verantwortung des Staates noch ausdehnen, etwa für das gesunde Aufwachsen von Kindern. Ausgehend von den Erkenntnissen der Public-Health-Forschung analysiert Andrea Kießling zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das staatliche Tätigwerden und vertieft anschließend ihre Untersuchung anhand von drei Referenzgesundheitsrisiken. Auf diese Weise leistet sie einen grundlegenden Beitrag zur Systematisierung des Rechts der öffentlichen Gesundheit.
Inhaltsübersicht
Einleitung
1. Teil: Grundlagen
A. Der Public-Health-Ansatz
B. Die Erkenntnisse der Public-Health-Forschung als Grundlage evidenzbasierten Rechts

2. Teil: Das Recht der öffentlichen Gesundheit: Bestandsaufnahme
A. Übertragung dieser Ausgangslage in rechtliche Kategorien
B. Beteiligte Rechtsgebiete und ihre Grundstrukturen
C. Eine risiko- bzw. schutzfaktorspezifische Betrachtung des Rechts der öffentlichen Gesundheit
D. Gründe für die Schwäche des Präventionsgedankens im geltenden Recht
E. Ansatz für eine Neubestimmung

3. Teil: Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rechts der öffentlichen Gesundheit
A. Die Risikovorsorge als Gegenstand der grundrechtlichen Schutzpflichten und des Sozialstaatsprinzips
B. Der staatliche Auftrag
C. Das Maximum gesundheitlicher Risikovorsorge: die Freiheitsrechte Dritter
D. Pflicht zum Erlass evidenzbasierten Rechts
E. Pflicht zum Erlass folgerichtigen Rechts
F. Zusammenfassung des 3. Teils

4. Teil: Regulierung im Recht der öffentlichen Gesundheit
A. Neu auftretende Krankheitserreger
B. Regelungsgegenstand Lebensstilrisiken
C. Regelungsgegenstand Kindergesundheit

5. Teil: Zusammenfassende Thesen
Personen

Andrea Kießling Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft in Münster; Referendariat am LG Essen; 2012 Promotion (Bochum); 2021 Habilitation (Bochum); seit 2022 Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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