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Markus Rehberg
Das Rechtfertigungsprinzip
Eine Vertragstheorie
2014. 1284 Seiten.
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Nach klassischer Vertragslehre sind es allein die Vertragsparteien, die im kurzen Augenblick des Vertragsschlusses sämtliche Vertragsinhalte festlegen. Tatsächlich organisiert unser Vertragrecht jedoch eine personell wie zeitlich sorgsam verteilte Entscheidungsfindung, die einem konkreten Anliegen dient: Jede Partei soll nur so weit rechtlich belastet werden, wie dies deren eigenen Zielen dient (Rechtfertigungsprinzip).