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Erol Pohlreich untersucht die drei Stufen des Art.103 Abs.1 GG (Informationsanspruch, Äußerungsrecht, Berücksichtigungspflicht) anhand je eines strafprozessualen Problems. Dabei plädiert er für eine stärkere Orientierung der Verfassungsrechtsprechung am Zweck des Art. 103 Abs.1 GG, das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen.