Rechtswissenschaft

Martina Plüss

Der Mordparagraf in der NS-Zeit

Zusammenhang von Normtextänderung, Tätertypenlehre und Rechtspraxis – und ihr Bezug zu schweizerischen Strafrechtsdebatten

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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-155898-6
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Der 1941 eingeführte Mordparagraf entspricht größtenteils dem heute noch geltenden § 211 des deutschen Strafgesetzbuches. Martina Plüss erklärt seine Entstehungsgeschichte und beschäftigt sich mit folgenden Fragen: Wer war für seine Einführung verantwortlich? Wo liegt der Ursprung der Formulierung? Beinhaltet der Mordparagraf eine Tätertypologie?
Im September 1941 trat das Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches in Kraft, mit welcher eine Änderung des Mordparagrafen verbunden war. Dieser entsprach im Wesentlichen dem heute noch geltenden § 211 des deutschen StGB, was in regelmäßigen Abständen für Reformdiskussionen sorgt. Dies nicht zuletzt, weil der fragliche Paragraf mitten in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführt wurde. Martina Plüss erklärt dessen Entstehung und beschäftigt sich mit folgenden Fragen: War Roland Freisler die treibende Kraft hinter der StGB-Änderung von 1941? Wer wirkte an der Entstehung des Mordparagrafen mit? Liegt der Ursprung der Formulierung – wie mancherorts behauptet – im StGB-Entwurf der Schweiz von 1918? Beinhaltet § 211 StGB von 1941 eine Tätertypologie? Und welche unmittelbaren Auswirkungen hatte die Änderung auf die Rechtspraxis während der NS-Zeit?
Personen

Martina Plüss Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaft in Zürich und Luzern; 2014–15 Wiss. Assistentin am Lehrstuhl für Rechtsgeschichte, juristische Zeitgeschichte und Rechtstheorie an der Universität Luzern; 2015 Auditorin am Kantonsgericht Zug; 2016 Substitutin bei einer Anwaltskanzlei in Zug; 2017 Promotion.
https://orcid.org/0000-0002-5730-4748

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: H-Soz-u-Kult — http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2019–2-115 (5/2019) (Sebastian Felz)
In: Zeitschr.f.d.ges.Strafrechtswiss. — 133 (2021), 1138–1139 (Arnd Koch)
In: Juristenzeitung — 2019, 351 (Friedrich-Christian Schroeder)
In: Zeitschr. f. Lebensrecht — 30 (2021), 422–426 (Monika Frommel)