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Johannes Weichbrodt
Der verbotene Beweis im Straf- und Zivilprozess
Zur Rolle strafprozessualer Beweisverbote bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
2012. 430 Seiten.
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Beweisverbote gelten als Schranken der Wahrheitsfindung und werden im Straf- und Zivilprozess unterschiedlich beurteilt. Johannes Weichbrodt entwickelt auf Grundlage eines prozessualen Wahrheitsverständnisses aus den gemeinsamen Grundsätzen der Prozessordnungen eine einheitliche Lösung der Beweisverbotsfrage für die Schnittstelle von Zivil- und Strafverfahren.