Christine Schmitz

Die »Annahme« öffentlicher Urkunden nach Art. 59 Abs. 1 EuErbVO

2020. 319 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-158994-2
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Beschreibung
Welche Wirkungen soll eine öffentliche Urkunde im EU-Ausland entfalten können? Christine Schmitz untersucht die Beweiskraftwirkung öffentlicher Urkunden in grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten, insbesondere an den Beispielen des deutschen Erbscheins und französischer Erbnachweise. Ausgangspunkt ist dabei die erstmalige Regelung der »Annahme« in der Europäischen Erbrechtsverordnung.

Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht (StudIPR)