Charlotte Langenfeld

Die Autonomie des Unionsrechts in der EuGH-Rechtsprechung

2024. Ca. 550 Seiten.
erscheint im Juni

Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht

ca. 105,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
eBook PDF
ISBN 978-3-16-163250-1
in Vorbereitung
Die »Autonomie des Unionsrechts« ist der wohl schillerndste Begriff im europäischen Verfassungsrecht, mit dem der EuGH die Interaktion der Rechtsordnungen von EU, Mitgliedstaaten und Völkerrecht steuert. Auf der Grundlage einer induktiven und umfassenden Analyse der EuGH-Rechtsprechung untersucht Charlotte Langenfeld Gehalt, Entwicklung, Verwendungsweise und Funktionen der Autonomie des Unionsrechts.
Der durch den Europäischen Gerichtshof geschöpfte Topos der »Autonomie des Unionsrechts« ist der wohl schillerndste Begriff im europäischen Verfassungsrecht, in dem die Grundkonflikte zwischen den interagierenden Rechtsordnungen von EU, Mitgliedstaaten und Völkerrecht verhandelt werden und mit dem der EuGH diese Interaktionsbeziehungen steuert. Damit liegt die »Autonomie des Unionsrechts in der EuGH-Rechtsprechung« im Herzen des europäischen Mehrebenensystems und ist wie wohl kein anderes Konzept mit der Institution des Europäischen Gerichtshofes selbst verknüpft. Wie unter einem Brennglas zeigt sich in der Autonomie-Rechtsprechung das Selbstverständnis der unionalen Rechtsordnung. Auf der Grundlage einer induktiven und umfassenden Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung seit den 1960er Jahren untersucht Charlotte Langenfeld Gehalt, Entwicklung, Verwendungsweise und Funktionen der Autonomie des Unionsrechts aus der Perspektive ihres Schöpfers und Hüters, des Europäischen Gerichtshofes.
Personen

Charlotte Langenfeld Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg und Lyon; 2019 Erstes Staatsexamen; 2019–2023 Kollegiatin am Graduiertenkolleg Dynamische Integrationsordnung (»DynamInt«) an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2023 Promotion ebenda; 2023 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht (Prof. Dr. Christian Waldhoff); Rechtsreferendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht.

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