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Philipp Rüppell
Die Berücksichtigungsfähigkeit ausländischer Anlagengenehmigungen
Eine Analyse im Rahmen der grenzüberschreitenden Umwelthaftung nach der Rom II-Verordnung
2012. 296 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-152166-9 inkl. gesetzl. MwSt.
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Die Durchsetzung zivilrechtlicher Umwelthaftungsansprüche im Ausland kann wegen der Ausschlusswirkung von behördlichen Anlagengenehmigungen Schwierigkeiten bereiten, die zur Ineffizienz des jeweiligen Umwelthaftungsrechts führen können. Philipp Rüppell entwickelt auf Grundlage der gemeinschaftsrechtlichen Rom II-Verordnung und den UNECE-Konventionen (Espoo und Aarhus) einen neuen, praktikablen Lösungsansatz.