Rechtswissenschaft

Stefan Bechtold

Die Grenzen zwingenden Vertragsrechts

Ein rechtsökonomischer Beitrag zu einer Rechtsetzungslehre des Privatrechts

2010. XV, 425 Seiten.

Jus Privatum 149

eBook PDF
ISBN 978-3-16-151226-1
Open Access: CC BY-SA 4.0
Gefördert durch: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern
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Die Privatautonomie von Vertragsparteien wird in vielen Bereichen des Privatrechts zunehmend gesetzlich beschränkt. Stefan Bechtold untersucht Fallkategorien, bei denen zwingendes Vertragsrecht als Regulierungsinstrument versagt, und entwickelt auf dieser Grundlage Bausteine einer rechtsökonomisch fundierten Rechtsetzungslehre. Neben den Grenzen zwingenden Vertragsrechts geht es dabei auch um die Grenzen sozialwissenschaftlicher Methoden.
In vielen Bereichen des Privatrechts wird die Privatautonomie von Vertragsparteien zunehmend gesetzlich beschränkt. Stefan Bechtold zeigt an Beispielen aus dem allgemeinen Zivilrecht, dem Verbraucherschutzrecht sowie dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Grenzen auf, bei denen zwingendes Vertragsrecht als Regulierungsinstrument versagt. Dabei öffnet sich die Untersuchung dem heutigen Methodenapparat von »(behavioral) law and economics » in seiner ganzen Breite und Tiefe.
Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor Bausteine einer funktionalen Rechtsetzungslehre, welche die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Regulierungsinstrumente im Privatrecht untersucht. Auch analysiert er, in welchem Umfang eine Integration ökonomischer und verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse in rechtswissenschaftliche Untersuchungen möglich ist. Thematisiert werden damit auch die Grenzen sozialwissenschaftlicher Methoden.
Personen

Stefan Bechtold Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Stanford; 2001 Promotion; 2005–2008 Mitarbeiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn; 2009 Habilitation; Professor für Immaterialgüterrecht an der ETH Zürich.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Archiv für die civilistische Praxis — 2013, 446–452 (Lorenz Kähler)