Hans-Detlef Horn
Die grundrechtsunmittelbare Verwaltung
Zur Dogmatik des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und Individuum unter dem Grundgesetz
1999. 315 Seiten.
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Die öffentliche Verwaltung unterliegt sowohl der Rechtsbindung durch den parlamentarischen Gesetzgeber als auch der Verpflichtung, den Grundrechten gemäß zu handeln. Hans-Detlef Horn stimmt die beiden Bindungsfaktoren staatlichen Handelns aufeinander ab und entwickelt die Grundzüge einer staatlichen Gewaltengliederung, die dieser Doppelbindung Rechnung trägt.