Christian Mencke

Die zivilprozessuale Beiladung im Klageverfahren gem. § 148 AktG

2012. 261 Seiten. Unveränderte eBook-Ausgabe 2025.
DOI 10.1628/978-3-16-167442-6
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Beschreibung
Dem deutschen Zivilprozess ist die Beiladung als Form der Beteiligung Dritter weitgehend fremd. § 148 AktG sieht seit 2005 jedoch für ein bestimmtes Verfahren - Aktionäre klagen in eigenem Namen Ersatzansprüche ihrer AG ein - ohne nähere Ausgestaltung eine Beiladung vor. Christian Mencke klärt die Bedeutung dieser Beiladung.

Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht (VVerfR)