Die Brüssel Ia-VO enthält Vorschriften zur Koordination staatlicher Verfahren und zur Anerkennungsversagung bei Unvereinbarkeit mit anderen staatlichen Entscheidungen. Benedikt Wössner untersucht die Reichweite dieser Mechanismen sowie die Möglichkeit, auch Schiedsverfahren und Schiedssprüche zu berücksichtigen.
Entscheidungskollisionen, also die Geltung widersprüchlicher Entscheidungen innerhalb einer Rechtsordnung, sind zu vermeiden. Benedikt Wössner widmet sich der Verhinderung von Entscheidungskollisionen durch die Brüssel Ia-VO unter Einbeziehung der Schiedsgerichtsbarkeit. Nach einer Betrachtung der zentralen Begrifflichkeiten zeigt der Autor, dass die Anerkennungsversagungsgründe der Brüssel Ia-VO auch im Verhältnis zu Schiedssprüchen Anwendung finden können. Eine Verfahrenskoordination mit der Schiedsgerichtsbarkeit findet hingegen nur nach nationalem und völkervertraglichem Recht statt - durch künftige Reformen auf europäischer Ebene sollte hier eine Ausweitung erfolgen.
Inhaltsübersicht:
Einführung Kapitel 1: Die zentralen Begriffe der Brüssel Ia-VO: Unvereinbarkeit und derselbe Anspruch§ 1 Unvereinbarkeit (Art. 45 Abs. 1 lit. c und d Brüssel Ia-VO
§ 2 Derselbe Anspruch i.S.d. Art. 29 Brüssel Ia-VO
§ 3 Kernpunktidentität bei Leistungs- und Teilverfahren
§ 4 Gesamtergebnis zu Kapitel 1
Kapitel 2: Zeitpunkte der Koordination staatlicher Gerichtsverfahren und -entscheidungen
§ 5 Zuständigkeitsrecht der Brüssel Ia-VO
§ 6 Vor Erlass der ersten Entscheidung: Verhinderung von Parallelverfahren
§ 7 Nach Erlass der ersten Entscheidung: Rechtskraftsperre nach nationalem Recht
§ 8 Nach Erlass zweier Entscheidungen: Anerkennungsversagung bei Unvereinbarkeit
§ 9 Gesamtergebnis zu Kapitel 2
Kapitel 3: Berücksichtigung der Schiedsgerichtsbarkeit i.R.d. Litispendenzregeln der Brüssel Ia-VO§ 10 Koordination paralleler Schieds- und staatlicher Gerichtsverfahren durch nationales und staatsvertragliches Recht
§ 11 Anwendbarkeit der Art. 29 ff. Brüssel Ia-VO
Kapitel 4: Schiedsgerichtsbarkeit und Anerkennung von Mitgliedstaatenentscheidungen
§ 12 Schiedszuständigkeit als Grund für die Versagung der Anerkennung einer Mitgliedstaatenentscheidung
§ 13 Schiedsspruch als Grund für die Versagung der Anerkennung einer Mitgliedstaatenentscheidung
Kapitel 5: Ausblick§ 14 Regelungsmöglichkeiten de lege ferenda
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