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Lutz Haertlein
Exekutionsintervention und Haftung
Haftung wegen unbegründeter Geltendmachung von Drittrechten in der Zwangsvollstreckung
2008. 651 Seiten.
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Die Zwangsvollstreckung findet zwischen Vollstreckungsgläubiger und -schuldner statt. Allerdings kann die Vollstreckung auf Betreiben Dritter hin eingestellt und aufgehoben werden. Lutz Haertlein untersucht, nach welchen Grundsätzen ein Dritter dem Vollstreckungsgläubiger haftet, wenn seine Intervention sich als unbegründet herausstellt.