Rechtswissenschaft

Freiheit und Gleichheit im Privatrecht

Ergebnisse der 37. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Greifswald – Fachgruppe Zivilrecht
Herausgegeben von Martin Gebauer und Stefan Huber

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ISBN 978-3-16-161685-3
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Gleichheit ist von zentraler Bedeutung bei der Suche nach Gerechtigkeit. Was bedeutet Gleichheit? In welcher Beziehung steht sie zur Freiheit? Und welche konkreten Regelungen lassen sich daraus ableiten? Diese Fragen untersucht der vorliegende Band für das Privatrecht in rechtsvergleichender und rechtshistorischer Perspektive.
Gleichheit ist von zentraler Bedeutung bei der Suche nach Gerechtigkeit. Was Gleichheit bedeutet, wie Gleichheit zu verstehen ist und welche konkreten Regelungen daraus abzuleiten sind, diese Fragen spielen sowohl im Familien- und Erbrecht als auch im allgemeinen Vermögensrecht eine zentrale Rolle. Der Privatrechtszustand einer jeden Epoche reflektiert das zugrunde liegende Konzept des Gleichheitsgrundsatzes. Dieser Grundsatz steht zugleich in einer komplexen Wechselbeziehung zur Freiheitsidee. Entscheidend ist dabei die Frage, ob der Gleichheitssatz eher formal betrachtet wird oder materielle Aufladung erfährt. Der vorliegende Band thematisiert diese Fragen in rechtsvergleichender und rechtshistorischer Perspektive. Überdies wird der Blick über die Betrachtung einzelner Rechtsordnungen hinaus geweitet und das Verhältnis zwischen den nationalen Rechtsordnungen auf dem Boden der Gleichheitsfragen untersucht.
Inhaltsübersicht
Martin Gebauer/Stefan Huber: Freiheit und Gleichheit im Privatrecht: eine Einführung – Wouter Druwé: Gleichheit im Vertragsrecht des Ius Commune – Birke Häcker: Privatrechtliche Freiheit und Gleichheit im Zeitalter der Kodifikation. Entwicklungen im englischen Common Law und auf dem europäischen Kontinent – Dirk Looschelders: Gleichheit und Materialisierungstendenzen im Privatrecht des 20. und 21. Jahrhunderts – Ralf Michaels: Gleichheit bei Rechtsvielfalt? Rechtsvergleichung, Rechtsvereinheitlichung, Internationales Privatrecht
Personen

Martin Gebauer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und im Nebenamt Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.

Stefan Huber ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 95 (2023), 243–244