Meik Thöne

Grenzen verfahrensrechtlicher Gestaltung

Privatautonomie, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrenseffizienz
2025. .
DOI 10.1628/978-3-16-164375-0
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Beschreibung
Mit dem Zivilprozess steht dem Einzelnen ein staatliches Instrument zur verbindlichen Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche zur Verfügung. Seine Natur als allgemeiner Streitlösungsmechanismus spricht für Typisierung - seine Funktion legt hingegen eine stärkere Betonung der Parteiinteressen nahe. Die Beurteilung zulässiger Verfahrensgestaltung bleibt damit stets der (Einzelfall-)Abwägung überlassen.

Jus Privatum (JusPriv)