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Christian Gomille
Informationsproblem und Wahrheitspflicht
Ein Aufklärungsmodell für den Zivilprozess
2016. 531 Seiten.
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Häufig beruht es auf dem bewusst wahrheitswidrigen Vorbringen ihres Gegners, dass eine Partei einen Beweis führen muss, den sie mangels Informationszugang nicht führen kann. Die Wahrheitspflicht der ZPO verbietet es, das Informationsproblem der anderen Partei solchermaßen zu steuern. Prozessrechtliche Aufklärungsmodelle müssen diesem Verbot Rechnung tragen.