Thomas Dreier
Kompensation und Prävention
Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung im Bürgerlichen, Immaterial-, Güter- und Wettbewerbsrecht
2002. 686 Seiten.
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Die Informationsgesellschaft kann nur dann florieren, wenn die Informationen, vor allem Erfindungen, urheberrechtliche Schöpfungen und als Marken benutzte Zeichen, rechtlich gegen die unbefugte Aneignung durch Dritte geschützt sind. Thomas Dreier zeigt einen Weg auf, wie dieser Schutz gewährleistet werden kann.