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Ausgehend von der bisher nicht geglückten juristischen Systematisierung und den ökonomischen Grundlagen des Vertragsrechts analysiert Walter Doralt fünf Problemfelder mit exemplarischer Bedeutung für Langzeitverträge: Treuepflichten, Zulässigkeit und Grenzen ewiger Vertragsverhältnisse, Geschäftsgrundlage (Vertragsgestaltung, Risikoverteilung und Nachverhandlung), Kündigung aus wichtigem Grund und Vertragsstrafen.