Rechtswissenschaft

Bernhard Brechmann

Legal Tech und das Anwaltsmonopol

Die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext

2021. XXVIII, 246 Seiten.

Schriften zum Recht der Digitalisierung 7

89,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-160713-4
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Wer darf Legal Tech einsetzen? Während in Deutschland größtenteils ein Anwaltsmonopol besteht, ist dies in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht der Fall. Bernhard Brechmann untersucht ausgehend von diesem Befund, ob derartige ausländische Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
Legal Tech ist in aller Munde. Die Möglichkeit des Einsatzes von Legal Tech wirft dabei vor allem die Frage auf, ob Rechtsdienstleistungen weiterhin primär nur durch Rechtsanwälte erbracht werden dürfen. Diese Fragestellung wurde bisher allein mit Blick auf die Regelungen im deutschen Recht betrachtet. Bernhard Brechmann untersucht hingegen die Zulässigkeit des Einsatzes von Legal Tech im europäischen und internationalen Kontext. Denn im Gegensatz zu Deutschland kennt eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU kein entsprechendes Anwaltsmonopol für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Die Frage ist daher, ob diese ausländischen Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
Personen

Bernhard Brechmann Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft und Informatik in Freiburg, Taipeh und München; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Bürgerliches Recht der LMU München.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Banca, borsa et titoli di credito — 75 (2022), 780 (Vincenzo Antonini)
In: Podcast Rechtsgespräch — https://rechtsgespraech.libsyn.com/ (Cord Brügmann)
In: Anwaltsblatt — 72 (2022), 42–43 (Matthias Kilian)