Rechtswissenschaft

Stephanie Jungheim

Medienordnung und Wettbewerbsrecht im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung

2012. XXI, 761 Seiten.

Jus Publicum 214

184,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-150928-5
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Wie kann eine deutsche Medienordnung ausgestaltet werden, die mit den technischen Veränderungen und der Globalisierung Schritt hält und die Medienvielfalt sichert? Stephanie Jungheim antwortet mit einem verfassungsrechtlichen Ansatz, der gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum eröffnet und bei Anwendung auf die bestehende Medienordnung den Änderungsbedarf aufzeigt.
Die Medienlandschaft verändert sich derzeit schneller als je zuvor. Die faktischen Änderungen der Medienwelt, zu der auch Änderungen der Mediennutzung gehören, werfen die Frage auf, wie unter Zugrundelegung des verfassungsrechtlichen Vielfaltsgebots künftig eine deutsche Medienordnung ausgestaltet werden kann, die sich in die Vorgaben des europäischen und internationalen Rechts einfügt. In Abkehr von dem bisherigen Ansatz des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunk separiert als eigenständigen Mikrokosmos zu betrachten, in dem eine gleichgewichtige Vielfalt zu gewährleisten ist, wird das Vielfaltsgebot als Rechtsprinzip interpretiert, welches auf die Vielfalt im gesamten Mediensystem abstellt. Dadurch rückt die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht in den Mittelpunkt und ist der Leitfaden für den Entwurf des künftigen Nebeneinanders von Medienkonzentrationsrecht, Kartellrecht und Telekommunikationsrecht.
Personen

Stephanie Jungheim Studium der Wirtschaftswissenschaften in Nürnberg; 2001 Promotion; 2009 Habilitation; derzeit Referentin in der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes (u. a. Medien und Sport) und Privatdozentin an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — 2012, 1063–1064 (Markus Winkler)
In: Archiv des öffentlichen Rechts — 2015, 484–489 (Ralf Müller-Terpitz)
In: Die Verwaltung — 2014, 290–293 (Bernd Grzeszick)
In: UFITA — 2013, 298–302 (Andreas Heinemann)