Katja Gehne
Nachhaltige Entwicklung als Rechtsprinzip
Normativer Aussagegehalt, rechtstheoretische Einordnung, Funktionen im Recht
2011. 406 Seiten. unveränderte eBook-Ausgabe 2021; Orginalausgabe 2011.
DOI
10.1628/978-3-16-160909-1 inkl. gesetzl. MwSt.
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Das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung, wie es 1987 von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) erarbeitet wurde, ist heute als Leitbild und Rechtsbegriff fester Bestandteil von Politik und Recht. Doch was genau ist damit gemeint und welche Bedeutung kommt dem Konzept als Rechtsbegriff zu? Kann ein so offener Begriff wie derjenige der Nachhaltigen Entwicklung im Recht überhaupt Anwendung finden? Welcher normative Aussagegehalt dem Nachhaltigkeitskonzept innewohnt, inwieweit dieses als Rechtsnorm gefasst, überprüft und eingeordnet werden kann und welche Funktionen dem Nachhaltigkeitskonzept im Recht zukommen, ist Gegenstand dieser Untersuchung.