Die Erhebung von Klimaklagen stellt Gerichte vor die Herausforderung, staatliche Pflichten zum Schutz von zukünftigen Generationen zu beurteilen. Alena Diepold beleuchtet, ob die europäischen Menschenrechte ein geeignetes Werkzeug sind, um Fragen der Nachhaltigkeit zu beantworten und ob die europäischen Staaten dazu bereit sind.
Zur Durchsetzung von Klimaschutz werden vermehrt Gerichte aufgefordert, auf staatliche Akteure einzuwirken. Alena Diepold untersucht vor diesem Hintergrund, wie das Konzept der Nachhaltigkeit Einfluss auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nimmt. Sie zeigt auf, welche Ansatzpunkte die europäischen Menschenrechte bieten, um das Konzept einfließen zu lassen und inwiefern diese weiterentwickelt werden könnten. Dabei nimmt sie Bezug auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs und die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten. Abschließend stellt sie Überlegungen dazu auf, inwiefern die Menschenrechtskonvention ergänzt werden könnte, um dem Nachhaltigkeitsprinzip zu größerer Wirkung zu verhelfen. Dabei legt sie ein Augenmerk darauf, dass mit der Annahme zukunftsgerichteter Verantwortung auch neue Beschränkungen für Menschenrechte eingeführt werden könnten.
Inhaltsübersicht:
I. Problemstellung und Untersuchungsgegenstand
II. Ziel und Gang der Untersuchung
I. Das Verständnis im Rahmen der Vereinten Nationen
II. Weitere Definitionsansätze
III. Übertragung auf die Rechtsprechungsanalyse
I. Analyse der bisherigen Entscheidungspraxis
II. Aktuelle Beschwerden und Entscheidungen
III. Fazit für die weitere Untersuchung
I. Die Rolle des EGMR bei der Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips
II. Dynamische Konventionsinterpretation als Umsetzungsmöglichkeit
III. Möglichkeiten zur nachhaltigen Interpretation der EMRK
IV. Fazit
I. Aktuelle Entwicklungen im Völkerrecht
II. Dokumente des Europarats
III. Die Rechtsanschauung in den Mitgliedstaaten
IV. Auswertung und Fazit unter Heranziehung des »KlimaSeniorinnen«-Urteils
I. Gründe für die Beachtung des Nachhaltigkeitsprinzips im Konventionskontext
II. Perspektiven der gerichtlichen Weiterentwicklung
III. Mögliche mitgliedstaatliche Konventionsänderungen
IV. Fazit