Rechtswissenschaft

Dirk Selzer

Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht

2022. XXVI, 644 Seiten.

Jus Privatum 260

129,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-157032-2
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Seit Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist unklar, ob und mit welchem Inhalt Unrecht im Leistungsstörungsrecht existiert. Dirk Selzers Untersuchung umfasst sämtliche Leistungsstörungen und isoliert Verhaltensweisen, die hinreichender Bezugspunkt einer Verschuldensprüfung sein können. Auf diese Weise entsteht ein exaktes Beziehungsverhältnis von Haftungsgrund und Haftungsprinzip.
In seinem Grundlagenwerk zur Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht entwickelt Dirk Selzer ausgehend von § 280 Abs. 1 BGB einzelne Elemente, die der Tatbestand der Pflichtverletzung voraussetzt: Verhalten, Verletzung, Zurechnung. Seine Erkenntnisse folgen der konsequenten Anwendung des Verschuldensprinzips als Regelhaftungsprinzip. Vor der Verschuldensprüfung ist eine Kontrolle von Pflichtverletzung und Rechtswidrigkeit notwendig. Sie enthält eine Bewertung von Verhaltensweisen als Unrecht. Diese steht im Gegensatz zur Garantiehaftung als gesetzliches Ausnahmeprinzip, für die lediglich die Leistungsstörung – und eben kein unrechtmäßiges Verhalten – Anknüpfungspunkt eines Gläubigerrechts ist. Die Unrechtsbewertung gelingt anhand einer Kombination von Verhaltens- und Erfolgsunrechtskomponente. Auf diese Weise lassen sich sämtliche Pflicht- und Pflichtverletzungstypen erfassen, nach einheitlichen Grundsätzen ordnen und systematisieren.
Personen

Dirk Selzer Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen und der University of Warwick (Großbritannien); Referendariat am Landgericht Gießen; 2009 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR) in München; 2016 Promotion; seit WS 2015/2016 Lehrbeauftragter der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV); 2016–17 Lehrstuhlvertretung an der KU Eichstätt-Ingolstadt; 2018 Habilitation; seit WS 2018 Professor für Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim.

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