Das Pornographiestrafrecht ist noch immer dem Schutz der Sittlichkeit verhaftet. Anja Schmidt untersucht, wie es konsequent an der Gewährleistung sexueller Selbstbestimmung ausgerichtet werden kann und unterbreitet konkrete Vorschläge zu einer Neuordnung des Strafrechts hinsichtlich der Wahrnehmung sexuell expliziter Inhalte, bildbasierter sexueller Gewalt und sexueller Belästigung.
Auch wenn es Darstellungen des Sexuellen in unterschiedlichen Kulturen zu unterschiedlichen Zeiten gibt, ist Pornographie ein Begriff der westlichen modernen Welt. Er wird wesentlich durch rechtliche Verbote geformt, die traditionell dem Schutz der Sittlichkeit dienen. Anja Schmidt versucht, das Pornographiestrafrecht konsequent am Maßstab der Gewährleistung sexueller Selbstbestimmung zu hinterfragen. Sie zeigt, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung das Herstellen und Nutzen sexualbezogener Inhalte umfasst, dieses Recht dadurch aber auch auf schwerwiegende Weise verletzt werden kann. Die Autorin schlägt vor, die strafrechtliche Regelung sexualbezogener Inhalte neu zu ordnen, wobei sie zwischen der Wahrnehmung sexuell expliziter Inhalte, bildbasierter sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und der Ausbeutung bei der Herstellung sexuell expliziter Inhalte unterscheidet.
Inhaltsübersicht:
A. Einleitung I. Ausgangspunkt
II. Fragestellung
III. Verortung innerhalb des Paradigmenwechsels der Pornographieforschung
IV. Forschungsstand zur strafrechtlichen Regulierung von Pornographie
V. Methodik der Untersuchung
VI. Gang der Untersuchung
VII. Zentrale Begriffe
B. PornographieI. Was eigentlich ist Pornographie?
II. Phänomene der Gegenwart
III. Das Pornographiestrafrecht
IV. Strafrechtliche Pornographiebegriffe
V. Weitere strafrechtliche Verbote in Bezug auf sexualbezogene Inhalte
VI. Sexualbezogene Inhalte statt Pornographie
C. Sexuelle SelbstbestimmungI. Sexualität
II. Sexualität und Recht
III. Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
IV. Erste Überlegungen zu einer Systematik der strafrechtlichen Regulierung des Herstellens und Nutzens sexualbezogener Inhalte
D. Unbefugtes Herstellen und Nutzen von Inhalten, die eine andere Person sexualbezogen wiedergebenI. Recht einer Person auf das selbstbestimmte Herstellen und Nutzen von Inhalten, die sie sexualbezogen wiedergeben.
II. Erscheinungsformen des unbefugten Herstellens und Nutzens persönlicher sexualbezogener Inhalte
III. Strafwürdigkeit
IV. Kritik des geltenden Rechts
V. Leitlinien für die rechtliche Regulierung
E. Gefährliche Einflüsse sexualbezogener InhalteI. Einordnung empirischer Forschung zu Wirkung und Nutzung von sexuell expliziten Inhalten
II. Schutz Minderjähriger vor den Einflüssen sexuell expliziter Inhalte
III. Schutz vor sexueller Gewalt aufgrund der Nutzung sexuell expliziter Inhalte
IV. Schutz vor geschlechterstereotypen Fremdzuweisungen
F. Aufdrängen sexualbezogener Inhalte als eine Form sexueller BelästigungI. Verletzung des Rechts, unter bestimmten Umständen nicht mit Sexualität konfrontiert zu werden, als sexuelle Belästigung
II. Empirische Daten
III. Strafwürdigkeit
IV. Kritik des geltenden Rechts
V. Leitlinien für die rechtliche Regulierung
G. Zusammenfassung: Neuordnung des Strafrechts hinsichtlich sexualbezogener Inhalte I. Von Pornographie zu sexualbezogenen Inhalten
II. Konkretisierung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung hinsichtlich sexualbezogener Inhalte
III. Unbefugtes Herstellen und Nutzen von Inhalten, die eine andere Person sexualbezogen wiedergeben
IV. Gefährliche Einflüsse sexuell expliziter Inhalte auf die Nutzer:innen
V. Aufdrängen sexualbezogener Inhalte als eine Form sexueller Belästigung
VI. Fazit: Neuregelung von Straftatbeständen in Bezug auf sexualbezogene Inhalte innerhalb des Sexualstrafrechts unter Verzicht auf den Begriff der Pornographie