Rechtswissenschaft

Julian Eibl

Privatheit durch Bargeld?

Zu den Grenzen hoheitlicher Bargeldbeschränkungen aus dem grundrechtlichen Schutz von Privatheit

2020. XXXI, 546 Seiten.

Internet und Gesellschaft 21

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ISBN 978-3-16-159775-6
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Bargeldbeschränkungen induzieren ein Ausweichen auf bargeldlose Bezahlverfahren unter Preisgabe von Zahlungsdaten, die umfassende Rückschlüsse auf die Zahlenden ermöglichen. Deshalb steht der grundrechtliche Privatheitsschutz im deutschen und europäischen Recht einer Abschaffung des Bargeldes entgegen. Weniger weitreichende Beschränkungen bedürfen der grundrechtsschonenden Ausgestaltung.
Zahlungsdaten lassen umfassende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit der Zahlenden zu, insbesondere wenn sie mit anderen über die Privatheitsträger verfügbaren Daten kombiniert werden. Zugleich induziert eine Beschränkung des Bargeldes und damit des derzeit einzigen relativ-anonymen Zahlungsmittels ein Ausweichen auf bargeldlose Bezahlverfahren unter Preisgabe solcher Daten. Vor diesem Hintergrund zeigt Julian Eibl, dass in Gesellschaft und Politik vielfach diskutierte Bargeldbeschränkungen jedenfalls dann mit dem grundrechtlichen Schutz von Privatheit im deutschen und europäischen Recht unvereinbar sind, wenn sie umfassend wirken, also beispielsweise das Bargeld vollständig abschaffen. Für weniger weitreichende Beschränkungen wie Barzahlungsobergrenzen erörtert der Autor grundrechtsschonende Begleitmaßnahmen, die die Datenerhebung und -verarbeitung durch Private und den Staat begrenzen.
Personen

Julian Eibl Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft in München und Washington, D.C.; 2016 Erste Juristische Prüfung; 2016–19 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht sowie Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2017 Forschungsaufenthalt an der University of California, Berkeley, CA; 2020 Promotion; seit 2019 Rechtsreferendar im Bezirk des OLG München.
https://orcid.org/0000-0001-9351-2301

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: FAZ — 1. Februar 2021, 16 (Jochen Zenthöfer)