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Gerhard Wagner
Prozeßverträge
Privatautonomie im Verfahrensrecht
1998; Unveränderte Broschurausgabe 2020; Erstausgabe. 871 Seiten.
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Gerhard Wagner verfolgt das Ziel, Privatautonomie als Gestaltungsprinzip des Zivilprozessrechts zu etablieren. Prozessbezogene Vereinbarungen sind dazu geeignet, die Interessen der Parteien zu fördern und das Verfahren effektiver zu machen. Zudem schlagen Prozessverträge die Brücke zur privaten Schiedsgerichtsbarkeit und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der staatlichen Gerichte.