Rechtswissenschaft

Armin Steinbach

Rationale Gesetzgebung

2017. XVI, 396 Seiten.

Jus Publicum 263

eBook PDF
ISBN 978-3-16-155211-3
Open Access: CC BY-SA 4.0
Gefördert durch: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern
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Müssen Gesetze rational sein? Und was macht ein rationales Gesetz überhaupt aus? Rationalität ist kein genuiner Rechtsbegriff, sein Ursprung ist multidisziplinär. Armin Steinbach ermittelt die disziplinspezifischen Aussagegehalte in Bezug auf Gesetze und bereitet diese für eine verfassungsrechtliche Betrachtung auf. Das fördert eine Vielfalt teils in Einklang, teils in Widerspruch zueinander stehender Maßgaben für rationale Gesetze zu Tage.
Gesetze müssen rational sein – so eine häufig erhobene Forderung. Gleichzeitig sind die Mängel an Gesetzen vielfältig, ihre Irrationalität wird oft beklagt. Doch was macht ein rationales Gesetz aus? Rationalität ist kein genuin juristischer Begriff, jede Disziplin kennt einen anderen Rationalitätsbegriff. Anliegen dieser Arbeit ist es, die außerjuridischen Rationalitätskonzepte so aufzubereiten, dass sie in rechtswissenschaftlichen Kategorien verwertbar und hinsichtlich ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung überprüfbar werden. Außerjuridisch lautet die Frage: Welchen Sinngehalt entfaltet die Rationalität in Abhängigkeit ihres disziplinspezifischen Ursprungs in Bezug auf Gesetzgebung? Rechtstheoretisch kann auf dieser Grundlage jedes Rationalitätspostulat individuell auf einen normativen Aussagewert für Gesetzgebung untersucht werden. Welche Überschneidungen, welche Widersprüche lassen sich daraus für rationale Gesetze ermitteln? Verfassungsrechtlich stellt sich die Frage: Finden diese außerjuridischen Rationalitätsattribute normativ in der Verfassung Verankerung? Der komplementäre und aufeinander aufbauende Ansatz soll eine konstruktive Zusammenarbeit der Wissenschaftsdisziplinen ermöglichen.
Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis 2018 der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. ausgezeichnet.
Personen

Armin Steinbach Geboren 1978; 2007 Promotion in Jura (LMU München); 2013 Promotion in Volkwirtschaftslehre (Erfurt); seit 2014 Gwilym Gibbon Fellow am Nuffield College (Oxford University); 2017 Habilitation (Bonn); seit 2017 Leiter des wirtschaftspolitischen Grundsatzreferates im Bundeswirtschaftsministerium (Berlin).

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Recht und Politik — 56 (2020), 90–95 (Thomas Gawron)
In: Der Staat — 2019, 155–158 (Bernd Grzeszick)
In: Revue Hellenique des Droits de l'homme — 85 (2020), 823–824
In: Jahrbuch Extremismus & Demokratie — 2018, 492
In: Zeitschr.f.Gesetzgebung — 2019, 292–296 (Gunnar Folke Schuppert)
In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2018, 993–995 (Jörg Berkemann)
In: Juristenzeitung — 2018, 295–296 (Oliver Lepsius)
In: Sächsische Verwaltungsblätter — 2018, 131–132 (Helmut Goerlich)
In: Polizei-Newsletter — www.polizei-newsletter.de/wordpress/?cat=1 (9/2017) (Holger Plank)
In: Die Öffentliche Verwaltung — 2017, 914–916 (Ulrich Karpen)