Rechtsdurchsetzung durch Vertragsstrafe und Aufrechnung
Ergebnisse der 36. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung vom 14. bis zum 16. September 2017 in Basel - Fachgruppe Zivilrecht
Herausgegeben von Martin Gebauer und Stefan Huber
2018. 128 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-156401-7 inkl. gesetzl. MwSt.
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Die Durchsetzung materiellen Rechts wird in aller Regel dem Prozessrecht zugeschrieben. Daneben aber hält das materielle Privatrecht selbst verschiedene Möglichkeiten bereit, die Durchsetzung von Ansprüchen gestaltend zu beeinflussen. Zwei klassische Instrumente dieser Art sind die Vertragsstrafe und die Aufrechnung mit ihren funktionalen Äquivalenten. Deren rechtsvergleichende Analyse ist Gegenstand des vorliegenden Bandes.