Rechtswissenschaft

Jens Prütting

Rechtsgebietsübergreifende Normenkollisionen

Ein Lösungsansatz am Beispiel der Schnittstelle von Zivil- und Sozialversicherungsrecht im Gesundheitswesen

2020. XVIII, 333 Seiten.

Jus Privatum 240

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ISBN 978-3-16-159107-5
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Jens Prütting bietet eine selbst erprobte Verfahrensweise, welche bei Wertungswidersprüchen, wechselseitigen Modifikationen und begleitendem Nebeneinander von Rechtsvorschriften unterschiedlicher Normbereiche zur Anwendung gebracht werden kann.
Soll das Recht dem Sozialleben einen tragfähigen Rahmen bieten, bedarf es der Bildung eines Systems zur Vorbereitung antizipierbarer Ergebnisse, ohne Anpassungsfähigkeit und Zukunftsoffenheit auszuschalten. Die abstrakt-generell gefasste und ständigen Wandlungen unterworfene Vielzahl gesetzlicher Vorschriften ist jedoch überwiegend bereichsspezifisch konstruiert und (rechtssoziologisch) gewachsen, was zahlreich zu unvorhergesehenen, die Rechtssicherheit bedrohenden Gemengelagen führt. Der Umgang mit diesen Vorkommnissen ist derart vielgestaltig, dass deren Auflösung nicht mit wenigen prägnant formulierbaren Kollisionsregeln gelingt. Vor diesem Hintergrund bietet Jens Prütting einen prozeduralen Ansatz, welcher den Rechtsanwender befähigt, sachgerechte Kollisionsüberlegungen anzustellen und voreilige, systemwidrige Entscheidungen zu vermeiden.
Personen

Jens Prütting Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln; Master of Law and Economics (Köln); Lehre an den Universitäten Köln, Freiburg und Heidelberg; seit 2015 Juniorprofessor und geschäftsführender Direktor des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen an der Bucerius Law School Hamburg; seit 2017 geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School Hamburg; 2019 Habilitation (Heidelberg).

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — 75 (2020), 897–898 (Andreas Spickhoff)
In: Medizinrecht — 39 (2021), 497 (Jan Eichelberger)