Rechtswissenschaft

Roman Guski

Rechtsmissbrauch als Paradoxie

Negative Selbstreferenz und widersprüchliches Handeln im Recht

169,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-157594-5
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Rechtsmissbrauch ist der Wiedereintritt der Unterscheidung Recht/Unrecht in sich selbst. Die Figur ist auf Antinomien im Rechtssystem zurückzuführen, die nur um den Preis negativer Selbstreferenz aufzulösen sind. Fallstudien zum Zivilrecht, Europarecht und Kartellrecht zeigen, dass die Paradoxie des Rechtsmissbrauchs auf selbstwidersprüchlichem Verhalten beruht.
Aus juristischer Sicht ist Rechtsmissbrauch eine lästige Randfigur, die ausnahmsweise eine Korrektur des Rechts im Einzelfall ermöglicht. Distanziert man sich vom binären Rechtscode, so wird ein viel tiefer liegendes Problem sichtbar: Rechtsmissbrauch ist der Wiedereintritt (re-entry) der Unterscheidung Recht/Unrecht in sich selbst. Das Rechtssystem kann das Paradoxieproblem nur um den Preis negativer Selbstreferenz lösen, und dies führt auf Antinomien im System zurück. Fallstudien zum Zivilrecht, Europarecht und Kartellrecht zeigen, dass die Figur des Rechtsmissbrauchs eine Rolle spielt, wenn sich Berechtigte widersprüchlich verhalten. Darunter fallen inkonsistente Selbstdarstellungen ebenso wie das gleichzeitige Nutzen und Unterlaufen von Möglichkeitsbedingungen.
Personen

Roman Guski Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Université Robert Schuman, Straßburg (Certificat d'Etudes Juridiques Françaises); LL.M. Notre Dame Law School (USA); 2003 Zweite juristische Staatsprüfung; 2006 Promotion; seit 2010 Akademischer Rat a.Z. am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg; Erteilung der Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht, Zivilprozessrecht und Rechtstheorie; seit 2017 Gastprofessur an der Freien Universität Berlin.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Archiv für die civilistische Praxis — 220 (2020), 1008–1019 (Michael Grünberger)