Rechtswissenschaft

Christian Calliess

Rechtsstaat und Umweltstaat

Zugleich ein Beitrag zur Grundrechtsdogmatik im Rahmen mehrpoliger Verfassung

2001. XXI, 685 Seiten.

Jus Publicum 71

159,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
Leinen
ISBN 978-3-16-147578-8
lieferbar
Auch verfügbar als:
Der Umweltstaat ist zur Risikovorsorge verpflichtet. Damit können rechtsstaatlich problematische Eingriffe in die grundrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden sein. Die so auftretende Spannung zwischen der Freiheit und dem Schutz des Bürgers löst sich auf der Ebene der Grundrechte. Christian Calliess entwickelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die notwendige Freiheitsverteilung durch den Staat, die alle betroffenen Belange berücksichtigt.
Christian Calliess untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und dem insbesondere in Art. 20a GG zum Ausdruck kommenden Umweltstaatsprinzip. Hintergrund ist die in den Sozialwissenschaften konstatierte 'Risikogesellschaft', in der (z.B. in der Biotechnologie) der Umgang mit naturwissenschaftlicher Ungewißheit und Risiken eine permanente Herausforderung für den Staat darstellt. Folglich muß der Staat seine aus dem Gewaltmonopol fließende Schutzaufgabe wahrnehmen und ist über die klassische Gefahrenabwehr hinaus nunmehr zur Risikovorsorge verpflichtet. Daher ist der Umweltstaat rechtlich gesehen Vorsorgestaat. Mit dem Vorsorgeprinzip, das Christian Calliess zunächst ausführlich konkretisiert und konturiert, können weitreichende Eingriffe in die grundrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden sein. Das so skizzierte Spannungsverhältnis löst sich im materiellen Rechtsstaat auf der Ebene der Grundrechte, die als Abwehrrechte einerseits und als Schutzansprüche andererseits ein mehrpoliges Verfassungsrechtsverhältnis begründen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor grundrechtsdogmatische Vorgaben (z.B. Gleichberechtigung von Abwehr- und Schutzdimension; Notwendigkeit einer mehrpoligen Verhältnismäßigkeitsprüfung), die sodann mit Blick auf konkrete, in Wissenschaft und Praxis diskutierte Lösungsansätze im Verfassungs- und Verwaltungsrecht angewandt werden.
Personen

Christian Calliess Geboren 1964; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Göttingen sowie der Politikwissenschaften am C0llege of Europe in Brügge; 1995 Zweite Juristische Staatsprüfung in Berlin und Promotion; 2000 Habilitation; 2001–03 Professor und Vorstand des Instituts für Europarecht an der Universität Graz; 2003–08 Professor und Direktor des Instituts für Völker- und Europarecht an der Universität Göttingen; seit 2008 Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der FU Berlin und Inhaber eines Ad Personam Jean-Monnet-Lehrstuhls für Europäische Integration.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Die Öffentliche Verwaltung — 2002, H.20 S. 878ff (Dr.Wilfried Erbguth)
In: Juristenzeitung — 2001, H.22, S. 1133f (Dr.Peter Unruh)
In: Deutsches Verwaltungsblatt — 2002, H.20, S. 1397f (Dr.Meinhard Schröder)
In: Bayerische Verwaltungsblätter — 2001, Nr.19, S. 606 (Dr.Heinr.A. Wolff)
In: To Syntagma — Jg.28 (2002), H.4, S. 682
In: Natur und Recht — Jg.24 (2002), H.2, S. 119f (Prof. Peine)
In: Diritto e Cultura — Jg.12 (2002), H.1–2, S.237f (Ulrike Haider)
In: Anuario Filosofico — 2001, Nr.3 (Nur Bibliographie)
In: Österreichische Juristen-Zeitung (ÖJZ) — 2003, H.11, S. 440 (Dr.Martin Kind)