Mohamad El-Ghazi
Revision der Konkurrenzlehre
Unrechts- und Schulddivergenzen zwischen Ideal- und Realkonkurrenz
2020. 704 Seiten.
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Das deutsche Strafrecht differenziert zwischen Tateinheit und Tatmehrheit und begünstigt dabei grundsätzlich denjenigen Täter, der mehrere Delikte durch eine einzige (natürliche oder juristische) Handlung begeht. Diese Besserstellung bedarf einer Rechtfertigung, die sich am Schuldgrundsatz messen lassen muss.