Im Verfassungsrecht besteht eine Kluft zwischen geschriebenem und angewandtem Recht. Heinrich Amadeus Wolff untersucht die Hintergründe und versucht, Realität und Theorie zusammenzuführen.
Gegenwärtig besteht im Verfassungsrecht eine Kluft zwischen dem geschriebenen Recht und dem Recht, das tatsächlich zur Anwendung kommt. Die Praxis arbeitet mit einer Reihe von ungeschriebenen Verfassungsrechtssätzen, obwohl die dogmatischen Grundlagen ungeklärt sind. Die Staatsrechtswissenschaft ignoriert weitgehend diese Sachlage. Nach dem von ihr überwiegend vertretenen System dürfte es diese Rechtssätze nicht geben.
Heinrich Amadeus Wolff untersucht den Unterschied zwischen Theorie (Verfassungsurkunde) und Praxis (gegenwärtiges Verfassungsrecht). Dazu erörtert er den Unterschied zwischen Verfassungsrecht, Naturrecht und dem einfachen Recht und macht deutlich, wie Rechtsinterpretationen vom geschriebenen Recht abweichen. Abschließend versucht er, Realität und Theorie zusammenzuführen.
Inhaltsübersicht:
I. Der bisherige Verlauf der DiskussionBestandsaufnahme
UngeschriebeneVerfassungsrechtssätze - Die Begriffsverwendung - Eigenarten einer wissenschaftlichen Begriffsbildung
Der Beginn der Diskussion anhand des Verhältnisses von Norm und Wirklichkeit
Die grundlegenden Untersuchungen - Das Verfassungsverständnis zum Zeitpunkt der Entdeckung - Der Einfluß des Verständnisses der Verfassungsurkunde für die konkreten Untersuchungen - Der Verfassungswandel
Die zehnte Staatsrechtslehrertagung 1951 und der Einfluß des Naturrechts
Die Belastung durch das Naturrecht - Die sonstigen Erkenntnisse der zehnten Staatsrechtslehrertagung
Die gegenwärtige Diskussion
Die allgemeinen Verfassungsgrundsätze und Grundentscheidungen - Die Verfassungsinterpretation
II. Der Begriff des ungeschriebenen VerfassungsrechtsDas Merkmal 'ungeschrieben'
Die wertende Grenzziehung - Grenze der Schriftlichkeit im einzelnen
Das Merkmal 'Verfassung'
Die Vorrangwirkung der Rechtssätze - Trennung von Bindungswirkung und Geltungskraft
Das Merkmal 'Recht' - Strukturgleichheit mit dem schriftlichen Verfassungsrecht
Der Rechtssatzcharakter - Die ungeschriebenen Staatskonstitutionsnormen
Erkenntnisgewinn des Begriffs des ungeschriebenen Verfassungsrechts
Rationalitätsgewinn - Ungeschriebenes Verfassungsrecht als Ausdruck des Kodifikationsverständnisses - Systematisierungsansätze
III. Die Rechtsquellenfrage des ungeschriebenen VerfassungsrechtsDie potentiellen Rechtsquellen
Verfassungskonkretisierung - Ungeschriebenes Verfassungsrecht als Rechtsquelle - Mitgesetztes Recht - Das Grundgesetz als Rechtsquelle
Verfassungsgewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht und ungeschriebenes Verfassungsrecht - Die Einwände gegen das Verfassungsgewohnheitsrecht