Rechtswissenschaft

Antje Schumann

Verhör, Vernehmung, Befragung

Zu Geschichte und Dogmatik des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess und seiner Auflösung im 20. Jahrhundert

2016. XIII, 265 Seiten.

Jus Poenale 8

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Leinen
ISBN 978-3-16-154103-2
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Die Vernehmung ist ein wichtiges Instrument zur Aufklärung des Verdachts einer Straftat. Was aber ist eine Vernehmung? Das Gesetz knüpft an die Vernehmung zwar Rechte und Pflichten, es definiert die Vernehmung jedoch nicht – und das hat Folgen für die Rechtsstellung des befragten Bürgers. Antje Schumann widmet sich auf historischer und dogmatischer Grundlage sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Aussage- und Vernehmungspsychologie der Bestimmung des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess.
Was ist eine Vernehmung? Die Regeln der Strafprozessordnung über die Vernehmung sehen zwar sowohl für die vernehmende Person als auch für die vernommene Person bestimmte Rechte und Pflichten vor. Wann jedoch eine Befragung eine Vernehmung ist, dies beantwortet das Gesetz nicht – und das hat Folgen. Denn welche Regeln gelten, wenn der Staat den Bürger nicht förmlich vernimmt, sondern ihn nur »informatorisch« befragt? Wie verhält es sich mit den Rechten des Bürgers und wie mit den Pflichten des Staats in einer sogenannten verdeckten Befragung, wenn der Bürger glaubt, es handele sich um ein privates Gespräch von Bürger zu Bürger?
Antje Schumann widmet sich auf historischer und dogmatischer Grundlage sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Aussage- und Vernehmungspsychologie der Bestimmung des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess. Sie gelangt zu einer Definition, die der staatlichen Ausübung von Macht bei der Aufklärung des Verdachts einer Straftat Grenzen setzt und die Rechte des befragten Bürgers wahrt. Zudem weist Antje Schumann nach, dass die Vernehmung die einzige im Strafverfahren zulässige Form der Befragung ist.
Personen

Antje Schumann Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaft und der Psychologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Universidad de Vigo, Facultad de Derecho Ourense (Galicia); 1998 erste Juristische Staatsprüfung; 2003 zweite Juristische Staatsprüfung; 2005 Promotion; 2014 Habilitation; SoSe 2013 Vertretung am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin; WiSe 2014/15 bis SoSe 2016 Vertretung der Lehrprofessur für Strafrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: ZIS – Zeitschr. f. Int. Strafrechtsdogmatik — 2019, 324–325 (Jens Dallmeyer)
In: Zeitschrift d.Savigny-Stiftung G — 2019, 624–626 (Moritz Vormbaum)
In: Der Kriminalist — 2017, Heft 3, 51 (Heiko Artkämper)
In: Zeitschr. integrativer europ. RechtsG (ZIER) — http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-06–2016/SchumannAntje-VerhoerVernehmungBefragung.htm (Gerhard Köbler)
In: Goltdammer's Archiv für Strafrecht — 2017, 496–497 (Wolfgang Wohlers)
In: Rechtsgeschichte (Rg) — 2018, 369–371 (Karl Härter)