Matthias Wendland
Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit
Subjektive und objektive Gestaltungskräfte im Privatrecht am Beispiel der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr
2019. 1095 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-155248-9 inkl. gesetzl. MwSt.
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Volenti non fit iniuria. Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht. Die Vertragsfreiheit als legitimierende Grundlage rechtlicher Bindung ist für die Privatrechtsordnung konstitutiv. Gilt dieser Grundsatz auch unter den Bedingungen lediglich »verdünnter Freiheit«? Und welche Bedeutung kommt hierbei der Vertragsgerechtigkeit zu? In seiner vertragsdogmatischen Arbeit legt Matthias Wendland in Weiterentwicklung des Schmidt-Rimplerschen Vertragsmodells eine dogmatische Neukonzeption des Vertrages sowie des Konzepts der Vertragsgerechtigkeit vor und macht diese für Bestimmung der Reichweite der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr fruchtbar.