Anna H. Albrecht
Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht
2020. 373 Seiten.
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Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren. Anna H. Albrecht untersucht am Beispiel des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wie sich das nationale Strafverfahrensrecht und die Vorgaben des Art. 6 EMRK wechselseitig beeinflussen.