Charlotte Wendland
Will Substitutes im Europäischen IPR
Lebzeitige Zuwendungen auf den Todesfall zwischen Rom I-VO und EuErbVO
2022. 395 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-161912-0 inkl. gesetzl. MwSt.
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Will Substitutes wie Schenkungen und Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, z.B. in Form von Lebensversicherungen, liegen auf der Schnittstelle von Erb- und Schuldvertragsrecht. Folglich stellt sich die Frage, wie sie für das Internationale Privatrecht zu qualifizieren sind: als erbrechtliche Vereinbarungen oder als schuldrechtliche Verträge?