Rechtswissenschaft

Boris Burghardt

Zufall und Kontrolle

Eine Untersuchung zu den Grundlagen der moralphilosophischen und strafrechtlichen Zurechnung

2018. XVI, 487 Seiten.

Jus Poenale 15

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Leinen
ISBN 978-3-16-155804-7
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Lässt es sich rechtfertigen, dass wir einander moralische oder strafrechtliche Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und die daraus resultierenden Folgen zurechnen? Unter Rückgriff auf die Diskussion um 'moral luck' zeigt Boris Burghardt, dass die Antwort auf diese Frage weniger eindeutig ist, als es scheint.
Dass wir einander Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und seine Folgen zurechnen, steht fest. Seit jeher wollen aber in der Moralphilosophie und in der Strafrechtswissenschaft die Zweifel nicht verstummen, ob sich diese Praxis eigentlich rechtfertigen lässt. Boris Burghardt nutzt die Diskussion um 'moral luck' und eröffnet eine neue Perspektive auf diese Frage. Er verknüpft verschiedene Felder der Metaethik mit Erkenntnissen der Kognitionspsychologie und setzt sie in Bezug zur strafrechtlichen Normentheorie und der Diskussion um Schuld und Willensfreiheit. Am Ende steht die Einsicht, dass die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit mehr zu sein vorgibt, als sie einlösen kann und will. Wenn Anspruch und Rechtfertigung wieder einander entsprechen sollen, bedarf es einer Anpassung der Formen und Begriffe, in denen sich diese Zurechnung vollzieht.
Personen

Boris Burghardt ist Privatdozent an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Zeitschr.f.d.ges.Strafrechtswiss. — 132 (2020), 938–952 (Ulfrid Neumann)
In: Rechtsphilosophie — 2019, 333–339 (Tatjana Hörnle)
In: Juristenzeitung — 75 (2020), 1061–1062 (Michael Pawlik)