Die 24. Auflage bringt die Kommentierungen auf den jeweils neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Der Kreis der Bearbeiter und Bearbeiterinnen bleibt überschaubar und gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung. Die 24. Auflage bringt die Kommentierungen auf den jeweils neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Das Werk erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln als auch in Subskription bezogen werden.
Diese Neuauflage ist verbunden mit einer einschneidenden Änderung für den Kommentar: Ab der 24. Auflage erscheint er unter dem Werknamen „Stein, Kommentar zur Zivilprozessordnung“.
Der überfälligen Entscheidung für die Namensänderung liegt ein wissenschaftliches Gutachten über Martin Jonas zugrunde, das Professor Dr. Bernd Mertens (Institut für Rechtsgeschichte, Universität Erlangen-Nürnberg) auf Bitte des Verlages erstellt hat JZ 2024, Heft 3, S. 82-90. Es untersucht das Wirken von Jonas in der Zeit des Nationalsozialismus und den Umgang mit dem wissenschaftlichen Erbe seines 1923 verstorbenen akademischen Lehrers Friedrich Stein, einem der bedeutendsten Zivilprozessualisten seiner Zeit. Das Ergebnis dieses Gutachtens gebietet es, da sind sich Verlag und Herausgeber einig, Martin Jonas nicht weiter im Namen des Kommentars zu führen. „Stein“ bleibt als Teil des Werknamens erhalten. Eine erneute Streichung – wie schon einmal in der NS-Zeit – empfanden Herausgeber und Verlag als unvertretbar, erst recht im Kontext einer Abkehr vom Namen „Jonas“. Eine zusätzliche Recherche, die dankenswerterweise ebenfalls Professor Mertens unternommen hat, ist in Vorbereitung für die Publikation: Das in der Staatsbibliothek zu Berlin lagernde Verlagsarchiv, das bislang noch nicht vollständig erschlossen und für Forschungen zugänglich war, kann mit der dort vorhandenen Korrespondenz rund um den Kommentar weiteren Aufschluss zu den Vorgängen dieser Zeit ermöglichen und den Blick über die Person Martin Jonas hinaus erweitern.