Christina Marie Koch
Kindeswohl und internationale Zuständigkeit Für Familien mit Bezug zu mehreren Staaten stellt sich bei einem Konflikt über Sorge oder Kindesunterhalt die Frage, welcher Staat für die Entscheidung zuständig ist. Eng mit dem Kindeswohl als dem familienrechtlichen Leitprinzip verknüpft ist nicht erst die Sachentscheidung, sondern bereits die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit.
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