Rechtswissenschaft

Neuerscheinungen

Cover von 'Verwaltungsrecht'
Hinnerk Wißmann
Verwaltungsrecht
Die Neuauflage des erfolgreichen Lehrbuchs bietet eine aktuelle Gesamtbeschreibung des Verwaltungsrechts. Einen neuen Schwerpunkt bildet die Digitalisierung der Verwaltung. Nochmals verbessert wurde das Angebot an Lernmaterialien durch neue Fallübungen und Übersichten für Studierende, die durch digitale Zusatzinformationen ergänzt werden.
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Cover von 'Rudolf von Jhering'
Mathias Reimann
Rudolf von Jhering
Rudolf von Jhering (1818-1892) war einer der führenden Vertreter der Rechtswissenschaft im Deutschland des 19. Jahrhunderts und wurde bekannt durch die Entwicklung einer ausgefeilten Methodik für die »Begriffsjurisprudenz« seiner Zeit. Dann jedoch wandte er sich fast schlagartig einer soziologischen und instrumentalistischen Jurisprudenz zu. Seine Sicht des Rechts als Produkt sozialer Auseinandersetzungen und als »Mittel zum Zweck« prägte das Rechtsdenken des zwanzigsten Jahrhunderts in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in den Vereinigten Staaten. Jherings Werk zeichnet sich durch einen außergewöhnlichen Reichtum an Ideen und Perspektiven, aber auch durch tief verwurzelte Spannungen und Widersprüche aus. Es wirft grundlegende Fragen nach der historischen Kontingenz des Rechts, seiner Legitimität und der Bedeutung der Gerechtigkeit auf.
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Cover von 'Personalisierte Preise'
Jakob Metzger
Personalisierte Preise
Der technologische Fortschritt ermöglicht Unternehmen eine algorithmengestützte Personalisierung von Preisen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jakob Metzger untersucht deren ozialökonomische Auswirkungen, entwickelt eine rechtliche Definition und untersucht den aktuellen Rechtsrahmen sowie mögliche regulatorische Handlungsoptionen.
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Cover von 'Indirekte Enteignung'
Markus P. Beham
Indirekte Enteignung
Um dem Begriff »Eigentum« gerecht zu werden, bedarf es des Schutzes vor unerwarteten Ansprüchen und Gefahren, insbesondere vor entschädigungslosem Entzug durch den Staat. Dies kann vollumfänglich nur ein materieller Enteignungsbegriff leisten, in dessen Zentrum der Grundrechtsberechtigte steht.
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